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Jedes Detail zählt

Datenschutzinformation

Eine Datenschutzerklärung muss in einfacher und verständlicher Sprache verfasst sein, damit sie der Durchschnittsanwender problemlos versteht.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Wer sind die Verantwortlichen der Verarbeitung?
  • Wer ist der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens
  • Welche Rechte haben betroffene Personen?
  • In welchem Umfang und zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten verarbeitet?
  • Welche Rechtsgrundlage gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten?

Der restliche Inhalt einer Datenschutzerklärung richtet sich nach dem Umfang der Verarbeitungpersonenbezogener Daten.